Abrechnung nach GOT

Den Berechungen aller tierärztlichen Leistungen liegt die GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) zu Grunde. Diese ist für Tierärzte bindend und darf nicht unterschritten werden!

 

Höhere Gebühren können z.B. bei erhöhtem Zeitaufwand oder natürlich im Notdienst entstehen.

Seit dem 22. November 2022 ist die neue Gebührenordnung für Tierärzte in Kraft getreten. Dadurch kam es zu einer deutlichen Erhöhung der Preise.

Bei Fragen informieren wir Sie natürlich gern ausführlich.

 

Die regulären Notdienstzeiten sind:

  • täglich von 18.00 bis 8.00 des Folgetages (Nacht)
  • von Freitags 18.00 bis 8.00 des folgenden Montags (Wochenende)
  • von 0.00 bis 24.00 an gesetzlichen Feiertagen

Zu diesen Zeiten fällt eine zusätzliche Notdienstgebühr an und die jeweiligen Leistungen müssen mindestens zum doppelten Gebührensatz der GOT abgerechnet werden. Auch für telefonische bzw. telemedizinische Beratungen fallen Gebühren an. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Zahlungsmöglichkeiten

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass alle Leistungen der Praxis sofort in bar oder per Kartenzahlung abgerechnet werden müssen!

 

Wir arbeiten zudem bei der Abrechnung per Rechnung mit der Tierärztlichen Verrechnungstelle in Münster zusammen. Dies verschafft uns mehr Zeit für unsere Patienten und macht die Abrechnung für uns unkomplizierter.